Hundesteuer in Deutschland: 4,8 Milliarden Euro seit 2013 – und ein Rekordniveau trotz sinkender Hundezahl
Deutschlands Städte und Gemeinden nahmen 2025 rund 429,7 Millionen Euro Hundesteuer ein. Seit 2013 summiert sich das Aufkommen auf etwa 4,82 Milliarden Euro – doch Inflation und Hundezahl zeigen ein differenzierteres Bild.
4,82 Mrd. €
Hundesteuer 2013–2025 kumuliert
429,7 Mio. €
Hundesteuereinnahmen 2025
Zusammenfassung
Die deutschen Städte und Gemeinden nahmen 2025 rund 429,7 Millionen Euro Hundesteuer ein. Damit lag das Aufkommen erstmals seit Jahren geringfügig unter dem Rekordwert des Vorjahres von 429,9 Millionen Euro. Gegenüber 2015 beträgt der nominale Zuwachs 33,4 Prozent; gegenüber 2013, als 298,9 Millionen Euro eingenommen wurden, sind es rund 43,8 Prozent.
Aus der Addition der Jahreswerte 2013 bis 2025 ergibt sich ein kumuliertes nominales Hundesteueraufkommen von rund 4,82 Milliarden Euro. Diese Summe ist eine eigene Berechnung auf Grundlage der Destatis-Jahresreihe; sie beschreibt Kasseneinnahmen, nicht die volkswirtschaftliche Nettobelastung der Hundehaltung.
Der Anstieg ist nur teilweise mit der Hundezahl vereinbar. Während IVH/ZZF für 2020 rund 10,7 Millionen Hunde auswiesen, waren es 2025 rund 10,0 Millionen. Gleichzeitig stieg das Hundesteueraufkommen von 380,2 auf 429,7 Millionen Euro. Die Daten zeigen daher, dass die Einnahmenentwicklung nicht einfach mit einer wachsenden Hundepopulation erklärt werden kann. Höhere kommunale Steuersätze, Mehrhundezuschläge, veränderte Befreiungsregeln, Anmeldungen und Kontrollintensität sind plausible Einflussgrößen, lassen sich bundesweit jedoch nicht quantifizieren.
Regional ist die Spannweite erheblich: Nordrhein-Westfalen erzielte 2025 rund 128,6 Millionen Euro und damit knapp 30 Prozent des gesamten Aufkommens. Pro Einwohner lagen Nordrhein-Westfalen mit rund 7,15 Euro und Schleswig-Holstein mit 6,93 Euro vorn; Hamburg und Bayern lagen mit etwa 3,01 beziehungsweise 3,07 Euro am unteren Ende. Die Unterschiede spiegeln sowohl lokale Steuersätze als auch Hundehäufigkeit, Mehrhundehaltung, Befreiungen und Registrierungspraxis wider.
Inflationsbereinigt fällt der langfristige Anstieg deutlich kleiner aus: Der Verbraucherpreisindex stieg von 93,1 im Jahr 2013 auf 121,9 im Jahr 2025. Auf Preisniveau 2013 entsprechen die 429,7 Millionen Euro von 2025 rund 328,2 Millionen Euro. Gegenüber 298,9 Millionen Euro im Jahr 2013 ergibt das real nur etwa +9,8 Prozent.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Methodik & Berechnungen
Verwendet wurden kassenmäßige Steuereinnahmen des Statistischen Bundesamts, Bevölkerungszahlen aus der amtlichen Fortschreibung sowie Verbraucherpreisindizes zur Inflationsbereinigung. Für Populationsvergleiche wurden IVH/ZZF-Erhebungen verwendet; diese beruhen auf repräsentativen Befragungen und sind keine Registerstatistik. Die regionalen Steuersatzvergleiche beruhen auf einer Satzungsauswertung des Bundes der Steuerzahler für 197 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Die wichtigsten Berechnungen lauten: Veränderung in % = (Endwert / Ausgangswert − 1) × 100; Einnahmen je Einwohner = Hundesteuereinnahmen / Bevölkerung; reale Einnahmen 2025 in Preisen von 2013 = Einnahmen 2025 × VPI 2013 / VPI 2025. Kumulative Einnahmen wurden ohne Interpolation als Summe der veröffentlichten Jahreswerte berechnet.
Entwicklung & Milliarden-Summe
Die amtliche Reihe zeigt einen nahezu kontinuierlichen nominalen Anstieg: 2013 wurden 298,9 Millionen Euro eingenommen, 2015 bereits 322,0 Millionen, 2020 380,2 Millionen, 2023 420,6 Millionen und 2024 schließlich 429,9 Millionen Euro. 2025 sank der Wert geringfügig auf 429,7 Millionen Euro.
Entwicklung & Milliarden-Summe – Zahlen im Überblick
| Jahr | Hundesteuer, Mio. € | Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|
| 2013 | 298,9 | – |
| 2014 | 308,7 | +3,29 % |
| 2015 | 322,0 | +4,31 % |
| 2016 | 335,9 | +4,30 % |
| 2017 | 348,9 | +3,89 % |
| 2018 | 359,4 | +3,01 % |
| 2019 | 370,0 | +2,95 % |
| 2020 | 380,2 | +2,73 % |
| 2021 | 400,7 | +5,40 % |
| 2022 | 413,9 | +3,29 % |
| 2023 | 420,6 | +1,63 % |
| 2024 | 429,9 | +2,22 % |
| 2025 | 429,7 | −0,06 % |
Entwicklung & Milliarden-Summe – Einordnung
Quelle: Destatis, GENESIS 71211-0001; Veränderungsraten auf Basis der Jahreswerte.
Für 2013–2025 ergibt sich ein kumuliertes Aufkommen von rund 4,82 Milliarden Euro. Die Addition der hier auf eine Nachkommastelle gerundeten Jahreswerte ergibt 4.818,8 Millionen Euro; der Bericht nennt auf Basis der Ausgangsdaten 4.818,7 Millionen Euro. Beide Werte runden auf 4,82 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist nominal und enthält deshalb auch den Effekt des allgemeinen Preisniveauanstiegs.
Nominales Wachstum versus Inflation
Von 2013 bis 2025 nahm die Hundesteuer nominal um rund 43,8 Prozent zu. Der allgemeine Verbraucherpreisindex stieg im gleichen Zeitraum jedoch von 93,1 auf 121,9, also um rund 30,9 Prozent. Deflationiert auf das Preisniveau von 2013 entsprechen die Einnahmen von 2025 etwa 328,2 Millionen Euro. Der reale Zuwachs gegenüber 298,9 Millionen Euro im Jahr 2013 beträgt damit nur rund 9,8 Prozent.
Belegter Befund: Das nominale Steueraufkommen ist stark gestiegen. Interpretation: Ein großer Teil dieses Wachstums entspricht der allgemeinen Geldentwertung. Nicht belegt ist, dass Kommunen ihre Hundesteuersätze systematisch an die Inflation gekoppelt hätten; dazu existiert keine bundesweite Satzungs-Zeitreihe.
Nominale und reale Einnahmen im Vergleich
| Kennzahl | Mio. € | Preisniveau |
|---|---|---|
| 2013 | 298,9 | 2013 |
| 2025 nominal | 429,7 | 2025 |
| 2025 inflationsbereinigt | ≈ 328,2 | 2013 |
Einnahmen und Hundezahl entwickeln sich auseinander
IVH/ZZF schätzten die Zahl der Hunde 2017 auf 9,2 Millionen, 2020 auf 10,7 Millionen und 2025 auf 10,0 Millionen. Die Erhebung für 2025 basierte auf 5.000 Befragten und ergab Hunde in 20 Prozent der Haushalte.
Einnahmen und Hundezahl entwickeln sich auseinander – Zahlen im Überblick
| Jahr | Hunde (Mio.) / Steuer (Mio. €) | Einnahmen je geschätztem Hund |
|---|---|---|
| 2017 | 9,2 / 348,9 | 37,93 € |
| 2018 | 9,4 / 359,4 | 38,24 € |
| 2019 | 10,1 / 370,0 | 36,64 € |
| 2020 | 10,7 / 380,2 | 35,53 € |
| 2021 | 10,3 / 400,7 | 38,90 € |
| 2022 | 10,6 / 413,9 | 39,04 € |
| 2023 | 10,5 / 420,6 | 40,06 € |
| 2024 | 10,5 / 429,9 | 40,95 € |
| 2025 | 10,0 / 429,7 | 42,97 € |
Einnahmen und Hundezahl entwickeln sich auseinander – Einordnung
Die Kennzahl „Einnahmen je Hund“ ist keine durchschnittliche Steuerrechnung, sondern eine Rechengröße aus zwei verschiedenen Datensystemen. Viele Hunde sind steuerfrei oder steuerermäßigt, andere Haushalte zahlen erhöhte Sätze für Zweit- oder Dritthunde; zudem können nicht angemeldete Hunde in der Haushaltsbefragung erfasst sein, ohne in der Steuerstatistik aufzutauchen.
Belegter Befund: Zwischen 2020 und 2025 sank die geschätzte Hundezahl um etwa 6,5 Prozent, während das Steueraufkommen um rund 13,0 Prozent stieg. Interpretation: Mehr Hunde können die Einnahmenentwicklung in diesem Zeitraum nicht erklären. Hypothesen sind gestiegene Sätze, veränderte Mehrhundebesteuerung, intensivere Anmeldung oder Kontrollen; eine kausale Zerlegung ist mit den verfügbaren Daten nicht möglich.
Große Unterschiede zwischen Bundesländern
Die absoluten Einnahmen werden stark von der Bevölkerungsgröße beeinflusst. 2025 entfielen auf Nordrhein-Westfalen etwa 128,6 Millionen Euro oder 29,9 Prozent des bundesweiten Hundesteueraufkommens. Baden-Württemberg folgte mit rund 57,3 Millionen Euro; Niedersachsen kam auf 46,6 Millionen, Bayern auf 40,6 Millionen Euro.
Große Unterschiede zwischen Bundesländern – Zahlen im Überblick
| Bundesland | Einnahmen 2025, Mio. € | € je Einwohner |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 128,6 | 7,15 |
| Schleswig-Holstein | 20,5 | 6,93 |
| Sachsen-Anhalt | 12,8 | 6,05 |
| Niedersachsen | 46,6 | 5,83 |
| Rheinland-Pfalz | 22,9 | 5,54 |
| Saarland | 5,4 | 5,39 |
| Baden-Württemberg | 57,3 | 5,10 |
| Hessen | 31,1 | 4,95 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 7,6 | 4,80 |
| Thüringen | 9,4 | 4,52 |
| Brandenburg | 11,4 | 4,46 |
| Bremen | 3,1 | 4,36 |
| Sachsen | 14,3 | 3,55 |
| Berlin | 12,4 | 3,36 |
| Bayern | 40,6 | 3,07 |
| Hamburg | 5,6 | 3,01 |
Große Unterschiede zwischen Bundesländern – Einordnung
Die Pro-Kopf-Werte ergeben sich aus den Hundesteuereinnahmen und der Bevölkerung zum 31. Dezember 2025. Der Vergleich macht den regionalen Unterschied deutlicher: Nordrhein-Westfalen liegt je Einwohner mehr als doppelt so hoch wie Hamburg. Eine Aussage über die „Steuerbelastung pro Hundehalter“ lässt sich daraus nicht ableiten, weil die Zahl der steuerpflichtigen Hunde nach Bundesland nicht amtlich vorliegt.
Der kommunale Flickenteppich
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Länder besitzen nach Art. 105 Abs. 2a GG die Gesetzgebungskompetenz für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern; die konkrete Erhebung richtet sich nach Landesrecht und kommunaler Satzung. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Eine bundesweite Satzungsauswertung des Bundes der Steuerzahler für 197 Städte ergab 2025 für den ersten Hund einen Durchschnitt von 107 Euro. Mainz lag mit 186 Euro an der Spitze, gefolgt von Hagen und Wiesbaden mit jeweils 180 Euro. Ahlen erhob für den ersten Hund in dieser Erhebung keine Steuer; Passau lag bei 30 Euro.
Mehrhundehaltung wird häufig progressiv besteuert. In 177 der 197 untersuchten Städte lagen die Sätze für Zweit- oder Dritthunde höher. Für zwei Hunde betrug die durchschnittliche Jahresbelastung 259 Euro, für drei Hunde 431 Euro. Diese Zahlen sind nicht repräsentativ für alle rund 10.000 Gemeinden Deutschlands, sondern für die untersuchten größeren Städte.
Das Bundesverwaltungsgericht hält neben fiskalischen auch Lenkungszwecke für zulässig, etwa höhere Sätze für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunde. Die Steuer ist daher rechtlich nicht nur Einnahmeinstrument, sondern kann auch verhaltenslenkend gestaltet werden.
Was der erste Hund kostet: Städtevergleich 2025
| Stadt / Kennzahl | Jahressteuer | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| Ahlen | 0 € | Erster Hund |
| Passau | 30 € | Erster Hund |
| Durchschnitt 197 Städte | 107 € | Erster Hund |
| Bremen | 150 € | Erster Hund |
| Hannover | 150 € | Erster Hund |
| Mainz | 186 € | Erster Hund |
Fiskalisch sichtbar, gesamtstaatlich klein
Deutschland nahm 2025 insgesamt rund 989,8 Milliarden Euro an Steuern vor der Steuerverteilung ein. Die Hundesteuer von 429,7 Millionen Euro entsprach damit rechnerisch rund 0,0434 Prozent des gesamten Steueraufkommens.
Auch innerhalb der kommunalen Finanzierung ist die Hundesteuer keine zentrale Einnahmequelle. Sie ist deutlich kleiner als Gewerbe- oder Grundsteuer. Ihr fiskalischer Stellenwert steht damit in einem gewissen Gegensatz zu ihrer hohen öffentlichen Sichtbarkeit, weil die Abgabe direkt mit einer alltäglichen privaten Entscheidung – der Hundehaltung – verknüpft ist.
Aktuelle Entwicklung 2026
Für 2026 sind noch keine vollständigen Jahreswerte verfügbar. Die amtliche Statistik weist bereits Quartalsdaten für 2026 aus; eine endgültige Aussage über das Gesamtjahr wäre Anfang November 2026 methodisch nicht zulässig.
Einordnung & Diskussion
Die zentrale Erkenntnis ist nicht allein, dass die Hundesteuer inzwischen mehr als 400 Millionen Euro jährlich einbringt, sondern dass Steueraufkommen, Hundepopulation und kommunale Steuersätze unterschiedliche Dynamiken aufweisen. Das Steueraufkommen kann daher nicht als Ersatzindikator für die Hundezahl verwendet werden. Destatis weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass höhere Einnahmen nicht zwangsläufig auf mehr Hunde hindeuten.
Die Kombination aus amtlicher Steuerstatistik und IVH/ZZF-Hundezahlen liefert einen neuen, aber vorsichtig zu interpretierenden Befund: Seit dem Pandemiehoch der Hundepopulation ist das Aufkommen weiter gestiegen, obwohl die geschätzte Zahl der Hunde zurückging. Das ist konsistent mit einer stärkeren fiskalischen Ausschöpfung je gehaltenem Hund, beweist aber weder bestimmte Satzsteigerungen noch eine intensivere Kontrolle.
Für einen internationalen Vergleich fehlt eine ausreichend harmonisierte Datenbasis. Die EU-Kommission führt zwar eine Datenbank zu mehreren hundert nationalen Steuern, aber eine kommunale Hundesteuer wird nicht in einer europaweit standardisierten Statistik ausgewiesen, die mit der deutschen Destatis-Reihe methodisch vergleichbar wäre. Ein Ranking Deutschlands gegenüber anderen Staaten wäre deshalb ohne umfassende Einzelrecherche nationaler und kommunaler Systeme irreführend.
Grenzen der Daten
Die Steuerstatistik erfasst Kasseneinnahmen, nicht die Zahl steuerpflichtiger Hunde. Nachzahlungen, Rückerstattungen oder Bestandskontrollen können das jeweilige Kassenjahr beeinflussen. Zudem liegen bundesweit keine vollständigen amtlichen Daten zur Zahl angemeldeter, steuerbefreiter oder nicht angemeldeter Hunde vor.
Die Hundepopulation von IVH/ZZF basiert auf einer repräsentativen Stichprobe und nicht auf einer Vollerhebung. Da die Verbände Interessen der Heimtierbranche vertreten, besteht ein institutioneller Interessenkontext; die Ergebnisse sind deshalb als hochwertige Branchenstatistik, nicht als amtliche Statistik zu behandeln. Die 2025er Erhebung umfasst 5.000 Befragte.
Die Analyse kommunaler Steuersätze umfasst 197 Städte und ist daher vor allem ein Groß- und Mittelstadtvergleich. Kleine Gemeinden, in denen Satzhöhen und Befreiungsregelungen anders aussehen können, sind nicht vollständig repräsentiert.
Fazit
Zwischen 2013 und 2025 haben Städte und Gemeinden in Deutschland aus der Hundesteuer nominal rund 4,82 Milliarden Euro eingenommen. Das jährliche Aufkommen stieg von 298,9 auf 429,7 Millionen Euro. Preisbereinigt ist der Anstieg mit knapp zehn Prozent jedoch wesentlich kleiner als die nominalen 43,8 Prozent.
Die Einnahmen stiegen zuletzt auch in einer Phase, in der die repräsentativ geschätzte Hundezahl nicht mehr wuchs. Daraus folgt: Hundesteuereinnahmen messen vor allem die Kombination aus kommunalen Satzungen, Anzahl steuerpflichtiger Hunde, Mehrhundehaltung, Befreiungen, Registrierung und Zahlungszeitpunkt – nicht schlicht die Verbreitung von Hunden.
Die größte Forschungslücke ist damit erstaunlich grundlegend: Es gibt keine bundesweit harmonisierte amtliche Statistik darüber, wie viele Hunde steuerpflichtig, befreit, ermäßigt oder gar nicht angemeldet sind. Ohne diese Daten lässt sich weder die effektive durchschnittliche Steuerbelastung eines Hundehalters noch der Einfluss einzelner Satzänderungen auf das Steueraufkommen präzise bestimmen.
Offene Forschungsfragen
Eine wissenschaftlich besonders wertvolle Fortsetzung wäre ein kommunaler Paneldatensatz, der für mehrere hundert Gemeinden jährlich Steuersatz, Zahl der registrierten Hunde, Zahl der Befreiungen, Mehrhundehaltung und tatsächliches Steueraufkommen verbindet. Damit ließe sich erstmals schätzen, wie stark Satzänderungen das Aufkommen und die Zahl angemeldeter Hunde beeinflussen.
Ebenfalls offen ist, ob höhere Hundesteuern messbar mit weniger Hundehaltung, mehr Tierheimabgaben oder Ausweichreaktionen in benachbarte Gemeinden verbunden sind. Für solche kausalen Aussagen wären kommunale Längsschnittdaten und geeignete Vergleichsgruppen erforderlich; mit den derzeit öffentlich verfügbaren bundesweiten Aggregaten ist das nicht nachweisbar.
Zitierfähige Kernaussagen
- 1.
„2025 nahmen Deutschlands Städte und Gemeinden rund 429,7 Millionen Euro Hundesteuer ein. 2024 waren es 429,9 Millionen Euro. (Destatis)“
- 2.
„Von 2013 bis 2025 summiert sich das nominale Hundesteueraufkommen auf rund 4,82 Milliarden Euro. (Destatis; eigene Berechnung)“
- 3.
„Seit 2013 stieg das Aufkommen nominal um rund 43,8 %, inflationsbereinigt um etwa 9,8 %. (Destatis; eigene Berechnung)“
- 4.
„Zwischen 2020 und 2025 sank die geschätzte Hundezahl um rund 6,5 %, während das Hundesteueraufkommen um rund 13 % stieg. Ein kausaler Einfluss einzelner Faktoren ist damit nicht nachgewiesen. (Destatis; IVH/ZZF; eigene Berechnung)“
- 5.
„Einnahmen je geschätztem Hund sind keine durchschnittliche Steuerrechnung. Steuerstatistik und Haushaltsbefragung bilden unterschiedliche Grundgesamtheiten ab. (Einordnung von FellAkte Research)“
Quellen & Bewertung
Amtliche Kassenstatistik, Jahreswerte 2013–2025. Erfasst Zahlungseingänge, keine Zahl steuerpflichtiger Hunde; Grundlage der eigenen Summen und Veränderungsraten.
Amtliche Zusammenfassung für 2025: 429,7 Mio. €, nach 429,9 Mio. € 2024. Höhere Einnahmen bedeuten nicht zwangsläufig mehr Hunde.
Amtliche Einnahmen nach Bundesland; absolute Werte sind keine kommunalen Steuersätze oder durchschnittlichen Belastungen je Halter.
Amtliche Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022, Stichtag 31.12.2025; Nenner für eigene Pro-Kopf-Berechnungen.
Statistisches Bundesamt (Destatis): Verbraucherpreisindex: Deutschland, Jahre, GENESIS 61111-0001
Amtlicher Verbraucherpreisindex; 2013: 93,1, 2025: 121,9. Grundlage der eigenen Inflationsbereinigung.
Amtliche Vergleichsgröße: 989,8 Mrd. € vor der Steuerverteilung. Hundesteueranteil daraus selbst berechnet.
Bundesministerium der Finanzen: Hundesteuer
Offizielle Beschreibung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer und der kommunalen Zuständigkeit. Konkrete Sätze ergeben sich aus örtlichen Satzungen.
Bundesministerium der Finanzen, 2025: Steuern von A bis Z
Offizielle Systemübersicht der Steuerarten; rechtlicher und fiskalischer Hintergrund.
Bundesrepublik Deutschland: Grundgesetz, Art. 105
Primärrecht: Gesetzgebungskompetenz für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern nach Art. 105 Abs. 2a GG.
Bundesverwaltungsgericht, 2013: BVerwG 9 B 41.12, Beschluss vom 25. April 2013
Höchstrichterliche Primärquelle zur Einordnung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Bundesverwaltungsgericht, 2014: BVerwG 9 C 8.13, Urteil vom 15. Oktober 2014
Höchstrichterliche Primärquelle zu Lenkungszwecken und Grenzen erhöhter Hundesteuersätze.
Industrieverband Heimtierbedarf (IVH), 2026: Der Deutsche Heimtiermarkt 2025
Haushaltsrepräsentative Telefon-/Onlinebefragung, n=5.000; 10,0 Mio. Hunde 2025. Branchenbeauftragte Schätzung, keine amtliche Vollerhebung.
ZZF, 2026: Wie viele Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Vögel leben in Deutschland?
Gleiche Erhebungsbasis wie IVH; keine unabhängige zweite Stichprobe. Populationszahlen sind Hochrechnungen.
ZZF/IVH, 2021: Trend zum Heimtier hält auch 2020 an
Repräsentative Branchenbefragung für 2020: 10,7 Mio. Hunde; keine Registerzählung.
IVH, 2018: Heimtierhaltung 2017: In fast jedem zweiten Haushalt lebt ein Heimtier
Repräsentative Branchenbefragung für 2017: 9,2 Mio. Hunde; Unsicherheiten bei Zeitvergleichen berücksichtigen.
Satzungsauswertung für 197 größere Städte, Datenjahr 2025. Interessenverband; keine repräsentative Vollerhebung aller Gemeinden.
Europäische Kommission: Taxes in Europe Database
Offizielle EU-Steuerdatenbank als Systemkontext. Keine harmonisierte europaweite Hundesteuerzeitreihe für ein belastbares Länderranking.
Diese Zusammenfassung basiert auf öffentlich zugänglichen Studien und Umfragen Dritter. FellAkte hat diese Daten kompiliert und kommentiert, erhebt jedoch keine eigenen Primärdaten im Rahmen dieses Berichts. Alle Quellen sind im Abschnitt „Quellen & Bewertung“ ausgewiesen.
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